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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
In einer Rasenwahlgrabstätte ist es möglich, mehrere Bestattungen in einem Grab durchzuführen und so die Grabstätte über mehrere Generationen zu erhalten.
Nach der Beerdigung wird das Grab eingesät und vom Friedhofsträger unterhalten. Auf diesem Grab sind pro Stelle 1 Sarg- und 1 Urnenbestattung oder insgesamt 2 Urnen-Bestattungen möglich. Im Falle von weiteren Beerdigungen muss für den dann Verstorbenen die Nutzungsdauer für das Grab verlängert werden.
Auf den Feldern 16 und 20 wird die Aufstellung der Steine / Beschriftungen vom Friedhofsträger übernommen. Auf allen anderen Feldern müssen die Nutzungsberechtigten einen Grabstein aufstellen lassen.
Abbildung: Rasenwahlgrab -