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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die nachfolgenden Bestattungsmöglichkeiten sind auf den evangelischen Friedhöfen in Linden möglich und werden auf den folgenden Seiten näher beschrieben.
Vor dem Aufstellen von Grabmalen ist von den Steinmetzen eine Grabmalgenehmigung beim Friedhofsträger einzuholen, bei der sich an verbindliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Breite und Stärke zu halten ist.
Die Grabmalgenehmigung ist kostenpflichtig.
Bestattung von Nichtgemeindemitgliedern/Konfessionslosen
Beisetzungen von Verstorbenen, die nicht der evangelischen Kirche angehören bzw. Mitglied der ACK sind, sind möglich, wenn Angehörige der Kirche angehören und den Wunsch äußern, den Verstorbenen auf unserem Friedhof zu beerdigen. Weitere Ausnahmen sind in Absprache mit dem Presbyterium möglich.