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Bei einem Urnen-Rasenwahlgrab handelt es sich um ein Grab in einer Rasenfläche, das nach der Beerdigung eingesät und vom Friedhofsträger unterhalten wird.
Auf diesem Grab ist 1 Urnenbeisetzung möglich. Der Nutzungsberechtigte muss einen Grabstein aufstellen lassen. Im Falle von weiteren Beerdigungen nach Ablauf der Nutzungszeit von 25 Jahren muss für den dann Verstorbenen die Nutzungsdauer für das Grab verlängert werden.
Abbildung: Urnen-Rasenwahlgrab -