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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Bei einem Urnengrab handelt es sich um eine Wahlgrabstätte, auf der max. 2 Urnen-Beisetzungen möglich sind. Der Nutzungsberechtigte ist 25 Jahre zur Pflege verpflichtet und muss einen Grabstein aufstellen lassen. Im Falle von weiteren Beerdigungen muss für den dann Verstorbenen die Nutzungsdauer für das Grab verlängert werden.
Urnengrab
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