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In einer Wahlgrabstätte ist es möglich, mehrere Bestattungen in einem Grab durchzuführen und so die Grabstätte über mehrere Generationen zu erhalten. Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen der Verstorbenen zwischen verschiedenen Grabstellen auswählen. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen.
Auf diesem Grab sind pro Stelle 1 Sarg- und 1 Urnen-Bestattung oder insgesamt 2 Urnen-Bestattungen möglich. Der Nutzungsberechtigte ist 30 Jahre zur Pflege verpflichtet. Der Nutzungsberechtigte muss einen Grabstein aufstellen lassen.
Im Falle von weiteren Beerdigungen muss für den dann Verstorbenen die Nutzungsdauer für das Grab verlängert werden.
Wahlgrab
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